
ist die obere Grenze der Heizflächenbelastung von der HöhederTemperaturder
Zinkschmelze abhängig. Je näher diese Temperatur der höchstzulässigen Heiz-
flächentemperatur kommt, umso geringer wird die übertragene Wärmemenge, d. h.
umso geringer wird die höchstzulässige Durchsatzleistung, bzw. anders ausge-
drückt: Wenn bei T
Zn
= 440 °C verzinkt wird, darf die Durchsatzleistung höher
liegen, als wenn bei T
Zn
=460°Codernochhöherer Temperatur verzinkt wird. Die
Stärke der natürlich wachsenden Hartzinkschicht kann der Verzinker nicht
unmittelbar beeinflussen. Sie wird weitestgehend von der Betriebsweise bestimmt.
An ebenen Kesselwänden wächst die Hartzinkschicht ohnehin nicht beliebig weiter,
sondern die äußerste, an das schmelzflüssige Zink grenzende Schicht schwimmt ab
und sinkt nach unten. Das Abschwimmen kann auch durch eine beim Tauchvorgang
des Verzinkungsgutes verursachte Bewegung der Zinkschmelze stark gefördert
werden, so dass ein unzulässig starkes Anwachsen der Hartzinkschicht verhindert
wird. Ein zu starkes Abschwimmen der Hartzinkschicht kann aber auch schädliche
Folgen haben, indem durch die Spülwirkung der Zinkschmelze die schützende
Hartzinkschicht soweit abgetragen wird, dass an den Kesselwänden örtlich
Korrosion (Anfressungen, ungleichmäßiger Werkstoffabtrag) auftreten kann. Es
ist deshalb falsch das Hartzink von den Kesselwänden zu entfernen, wenn dieses
nicht, wie z. B. an Kesselecken bevorzugt in dicken Schichten abgelagert wird.
Das vom Verzinkungsgut und den Kesselwänden abschwimmende Hartzink
lagert sich am Kesselboden ab und bildet dort eine horizontale Schicht, die bis zum
turnusmäßigen Ziehen des Hartzinks etwa 1/5 der Kesseltiefe einnimmt. Die
Grundregel jeder Kesselbeheizung verlangt, dass an den Stellen der Hartzinkabla-
gerung (Kesselboden und die untersten Kesselwandpartien) keine Wärme vom
Kessel weggeführt wird. Die maximale Höhe der Hartzinkablagerung sollte jeder
Verzinker kennen und streng darauf achten, dass diese nicht überschritten wird.
Im Interesse der Minimierung des Energieverbrauchs sollten folgende Kriterien
beachtet werden:
I
Die in Abschnitt 5.18 genannten Abstrahlungsverluste gehen
mit der 4. Potenz nach dem Stephan-Boltzmannschen Gesetz
ein. Die Kesselabmessungen sollten deshalb so berechnet
werden, dass die freie KesseloberflächeunddieAbstrahlungan
den Kesselwänden so gering wie möglich gehalten werden.
Durch geeignete Dämmstoffe kann die Temperatur der
Kesselaußenwände auf 30 °C reduziert werden.
I
Die Abstrahlungsverluste an der Zinkbadoberfläche können
z. B. durch Abdecken der Oberfläche mit einer gut wärmege-
dämmten Abdeckung in den Pausen (kann meistens vom
Ofen- und/oder Kesselhersteller bezogen werden) weitestge-
hend minimiert werden. Vor dem Abdecken sollte die
Temperatur der Zinkschmelze heruntergeregelt werden.
Dadurch wird die Wärmezufuhr gedrosselt und eine Tempe-
raturerhöhung über die kritische Temperatur vermieden.
I
Während des Betriebes sind die Oberflächenverluste kaum zu
beeinflussen und müssen in Kauf genommen werden. Bei
Leerlauf des Kessels, d. h. wenn nicht verzinkt wird (bei Ein-
5.19 In- und Außerbetriebname eines Feuerverzinkungskessels, Kesselwechsel, Betriebsweise
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