unterschiedliche Verzinkungsgut unter Verwendung geeigneter Hilfsvorrichtungen
zu günstigen Partien und Chargen zusammengestellt werden kann.
Die Möglichkeiten für den Einsatz von Hilfsvorrichtungen sind natürlich in erster
Linie abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten und den Schwerpunkten des
Verzinkungsprogramms. Wegen der Vielzahl der Einflussfaktoren ist eine allge-
mein gültige Aussage nicht möglich. Die nachstehenden Hinweise sind deshalb
lediglich als Denkanstoß gedacht.
An Hilfsvorrichtungen müssen folgende Grundanforderungen gestellt werden,
die bereits einen erheblichen Einfluss auf die Konstruktion haben:
I
Hilfsvorrichtungen zum Feuerverzinken sollten eine mög-
lichst geringe Oberfläche haben, um die Zinkausschleppver-
luste so klein wie möglich zu halten. Diese Forderung lässt sich
am ehesten durch die Verwendung von Rundmaterial erfüllen.
Ferner ist darauf zu achten, dass nicht gerade reaktionsfreu-
dige Stähle und Elektroden eingesetzt werden.
I
Hilfsvorrichtungen zum Feuerverzinken sollten so konstruiert
sein, dass sie unter Last auf den Rändern der jeweiligen
Behandlungsbecken sicher abgesetzt werden können.
I
Es ist bei Konstruktion und Fertigung darauf zu achten, dass es
sich um einen Verschleißartikel handelt, der für eine gewisse
Anzahl von Durchläufen eine bestimmte Belastung ertragen
und dabei unfallsicher bleiben muss.
I
Hilfsvorrichtungen werden in vielen Betrieben noch etwas
stiefmütterlich behandelt. Sie unterliegen jedoch extrem
hohen Beanspruchungen (das gilt insbesondere, wenn Hohl-
konstruktionen aller Art zu schnell ausgezogen werden) und
müssen deshalb in regelmäßigem Turnus von der Betriebs-
schlosserei oder einer Aufsichtsperson zumindest einer
Sichtkontrolle unterzogen werden. Schäden müssen sofort
beseitigt werden.
Über das Ergebnis der Prüfungen ist Nachweis zu führen, um den unkontrollierten
Einsatz von Hilfsvorrichtungen und sonstigen Anschlagmitteln zu unterbinden.
Empfohlen wird die Führung eines entsprechenden Buches füralleLastaufnahme-
einrichtungen.
Die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich Bau, Ausrüstung, Prüfung
und Betrieb von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln regelt die Unfallverhütungs-
Vorschrift VBG 9a „Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“.
5.2.4.1 Beschickungseinrichtungen
Anschlagmittel
Für Beschickungseinrichtungen sind nur geprüfte Rundstahlketten der Güteklasse
2 nach DIN 32891 „Rundstahlketten, Güteklasse 2, nicht lehrenhaltig, geprüft“ sowie
Ketten aus nicht vergüteten Sonderlegierungen der Güteklasse 5 nach DIN 5687 Teil
l „Rundstahlketten, Güteklasse 5, nicht lehrenhaltig, geprüft“ zulässig. Es dürfen nur
Werkstoffe verwendet werden, die weitgehend beständig gegen Wasserstoffver-
5.2 Anlagenaufstellungsvarianten
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