48 Kapitel 2. Grenzzyklen und Stabilit
¨
atskriterien
zu
N(A)=
c
1
(A)
A
· e
jϕ
1
(A)
.
Diese Verst
¨
arkung N(A) des linearisierten Kennliniengliedes bezeichnet man
als Beschreibungsfunktion. Man beachte, dass N(A) nicht frequenzabh
¨
angig
ist, Verst
¨
arkungsfaktor c
1
(A)/A und Phasendrehung ϕ
1
(A)abervonderAm-
plitude A des Eingangssignals abh
¨
angen.
Das nichtlineare Kennlinienglied wird nun im Regelkreis durch seine linea-
re N
¨
aherung ersetzt, wie in Bild 2.5 gezeigt. F
¨
ur diesen linearen Regelkreis
lautet die bereits hergeleitete Bedingung (2.1) f
¨
ur den Zustand der harmoni-
schen Balance, d. h. eine sich selbsterhaltende Dauerschwingung,
N(A) · G(jω)=−1
oder
G(jω)=−
1
N(A)
. (2.2)
Obige
¨
Uberlegung ist nat
¨
urlich nur g
¨
ultig, wenn die vernachl
¨
assigten Ober-
wellen mit den Frequenzen 2ω
0
, 3ω
0
, 4ω
0
,... durch die Regelstrecke G(s)aus-
reichend stark ged
¨
ampft werden. D. h., die
¨
Ubertragungsfunktion G(s)muss
ein ausreichend starkes Tiefpassverhalten aufweisen.
Zusammengefasst und auf Kennlinien u = f(e, ˙e) generalisiert erh
¨
alt man
Heuristik 1 (Harmonische Balance). Gegeben sei ein nichtlinearer Stan-
dardregelkreis
Y (s)=G(s)U(s),
e = −y,
u = f(e, ˙e).
Die Kennlinie u = f(e, ˙e) sei punktsymmetrisch bez
¨
uglich des Ursprungs, d. h.,
es gilt f (−e, −˙e)=−f(e, ˙e). Die Regelstrecke besitze einen ausreichend star-
ken Tiefpasscharakter. Existieren dann Werte ω und A, so dass die Gleichung
G(jω)=−
1
N(A)
erf
¨
ullt ist, so tritt vermutlich eine Dauerschwingung auf, die n
¨
aherungsweise
die Frequenz ω und die Amplitude A besitzt.
Die Beschreibungsfunktion N(A) ist reell, wenn die punktsymmetrische
Nichtlinearit
¨
at nur von e abh
¨
angt. Ist sie auch eine Funktion von ˙e, so besitzt
N(A) in der Regel einen Imagin
¨
arteil.