Protokolls versammelten industrialisierten Vertragsstaaten haben sich darauf festgelegt,
ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum von 2008 bis 2012 um durchschnittlich 5,2
Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Die einzelnen Länder haben dabei
unterschiedliche Vorgaben, die vor allem von ihrer wirtschaftlichen Entwicklung
abhängen. Für die EU ist eine Senkung der Emissionen um insgesamt 8 Prozent
vorgesehen. Nach dem Prinzip der Lastenteilung haben die EU-Mitgliedstaaten dieses
durchschnittliche Reduktionsziel untereinander aufgeteilt. Dabei hat sich Deutschland
beispielsweise zu einer Verringerung seiner Treibhausgas-Emissionen um 21 %
verpflichtet, Großbritannien soll um 12,5 % reduzieren, Frankreich stabilisiert seinen
Ausstoß auf dem Niveau von 1990, und Spanien kann seine Emissionen noch um 15 %
steigern.
Die Gruppe osteuropäischer Staaten wie Russland und die Ukraine hat sich dazu
verpflichtet, das Emissionsniveau von 1990 nicht zu überschreiten beschlossen. Für
Schwellenländer wie die Volksrepublik China, Indien und Brasilien sowie für alle
Entwicklungsländer sind aufgrund ihrer geringen Pro-Kopf-Emissionen und im Einklang
mit den Bestimmung der Klimarahmenkonvention keine Beschränkungen vorgesehen.
Das Kyoto-Protokoll ließ verschiedene technische Fragen ungeklärt. Ein Jahr nach der
Kyoto-Konferenz, im November 1998, beschlossen die Delegierten auf der COP-4 in
Buenos Aires einen gleichnamigen Aktionsplan (Buenos Aires Plan of Action, BAPA). Der
BAPA beinhaltete ein Mandat, mit dem die Details des Protokolls geklärt werden sollten:
die Anrechnung von Senken auf nationale Emissionsbudgets, Technologietransfer und die
Finanzierung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern, und die Überwachung der
Reduktionsvereinbarungen.
Nach zwei Jahren multilateraler Diskussionen scheiterte ein erster Versuch, die
fälligen Entscheidungen 2000 auf der sechsten Vertragsstaatenkonferenz (COP-6) der
Klimarahmenkonvention in Den Haag vom 13. bis 25. November zu treffen. Dabei
brachen verschiedene Konfliktlinien auf: zwischen der Europäischen Union auf der einen
Seite, die strengere Regelungen bezüglich der Senken befürwortete, und Japan, Russland,
den USA und Kanada auf der anderen Seite, die für mehr Ausnahmeregelungen eintraten,
sowie zwischen den industrialisierten Staaten gegenüber der G77, was die
Finanzierungsmechanismen betraf. Weil die Verhandlungen an den Zeitplan des Buenos
Aires Plan of Action gebunden waren, wurde die Konferenz nicht formal beendet, sondern
lediglich „unterbrochen“, um in Form der COP-6, Teil 2, vom 16. bis zum 27. Juli 2001 in
Bonn wieder aufgenommen zu werden. Im März 2001 hatte US-Präsident George W. Bush
bereits den Rückzug der Vereinigten Staaten aus dem Kyoto-Prozess verkündet, und die
US-Vertreter nahmen an der zweiten Hälfte der COP-6 nur mehr als Beobachter teil.
Endgültig geklärt werden konnten die offen gebliebenen Fragen erst auf der COP-7
im marokkanischen Marrakesch, die vom 29. Oktober bis zum 10. November 2001
dauerte. Die Bedeutung des Treffens zeigt sich an der mit 4.400 Teilnehmern, darunter
Vertreter von 172 Regierungen, 234 zwischen- und nichtstaatliche Organisationen sowie
166 Mediendiensten. Durch die großzügige Anrechnung von Senken wurden in der Folge
faktisch die Reduktionsverpflichtungen von Japan, Russland und Kanada verringert.
Inkrafttreten
Das Protokoll sollte in Kraft treten, sobald mindestens 55 Staaten, die
zusammengerechnet mehr als 55 % der Kohlendioxid-Emissionen des Jahres 1990